Erbschaften & Legate
Ihr Interesse und Engagement zu Lebzeiten kann durch eine Zuwendung im Todesfall noch intensiviert werden. Mit einer Verfügung, der Übertragung einer Versicherung oder einem entsprechend formulierten Vermächtnis in Ihrem Testament können Sie ganz individuelle Spuren hinterlassen und Ihr Herzensprojekt auch über Ihren Tod hinaus fördern.
Zukunft schenken mit einer Spende aus dem Nachlass
Irgendwann kommt für jeden von uns der Zeitpunkt, an dem die Überlegungen zur eigenen Nachlassplanung beginnen. Vielleicht gehören Sie zu den Menschen, die dabei nicht nur an ihre Angehörigen und Freunde denken. Gibt es für Sie ein Thema, das Sie bewegt und für das Sie sich engagieren? Vielleicht ist es für Sie eine Herzensangelegenheit, Menschen zu helfen, die schlecht sehen und dadurch in ihrem Alltag eingeschränkt sind?
Spuren hinterlassen ohne Steuerabzug
Als gemeinnützige Organisation ist der Verein der EinDollarBrille von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Das Vermögen, das Sie dem Verein der EinDollarBrille zuwenden, kommt also ohne Abzüge fehlsichtigen Menschen zugute.
Um die Arbeit der EinDollarBrille zu unterstützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Vermächtnis
Wenn Sie möchten, dass ein bestimmter Teil Ihres Nachlasses, z.B. Barvermögen, Wertpapiere oder bestimmte Sachwerte, für die Arbeit der EinDollarBrille eingesetzt werden soll, können Sie dies in Ihrem Testament festlegen. Ihre Erben sind verpflichtet, dieses Vermächtnis an den Verein EinDollarBrille zu erfüllen.
Lebensversicherung oder Privatrente
Der Verein der EinDollarBrille kann in Ihrer Versicherungspolice als Bezugsberechtigter Ihrer Lebens- oder Privatrentenversicherung eingetragen werden, falls Sie selbst die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können.
Verfügung zu Gunsten Dritter
Bankkonten, Wertpapierdepots oder Sparbücher können mit einer Verfügung für den Todesfall zu Gunsten des Vereins EinDollarBrille Schweiz versehen werden. In diesem Falle fällt der Vermögenswert nicht in den Nachlass. Eine solche Verfügung kann jederzeit direkt mit dem jeweiligen Geldinstitut und ohne notarielle Beurkundung abgeschlossen werden.